Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 8. April 2025
1. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage für eine transparente, faire und professionelle Zusammenarbeit. Sie regeln die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen, die allen von Lighthouse Partnering GmbH erbrachten Dienstleistungen zugrunde liegen, und dienen der Förderung einer Geschäftsbeziehung, die auf Vertrauen, Selbstverantwortung und ethischem Handeln basiert.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche Dienstleistungen, die die Lighthouse Partnering GmbH („LHP“) gegenüber ihren Kunden („Kunde“) erbringt. Hierzu zählen insbesondere Coaching, Mentoring, Supervision, Training und (kommerzielle) Mediation (zusammen die „Dienstleistungen“).
Begriffsbestimmungen:
- Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit LHP einen Vertrag abschliesst oder deren Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Dazu zählen auch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Partner oder bevollmächtigte Vertreter. Bei Mehrparteienvereinbarungen gilt die beauftragende und finanzierende Partei als „Sponsor“ und die empfangende Person oder Organisation als „Klient“.
- LHP: Lighthouse Partnering GmbH, eine nach Schweizer Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uster, Schweiz. Der Begriff schliesst auch deren Geschäftsleitung, Mitarbeitende, beauftragte Dritte sowie bevollmächtigte Vertreter ein.
Der Kunde und LHP werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
3. Vertragsverhältnis
Die Erbringung von Dienstleistungen durch LHP erfolgt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien („Vertragsverhältnis“), das als rechtsgültig zustande gekommen gilt, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot von LHP annimmt, eine schriftliche Bestätigung durch eine der Parteien erfolgt (einschliesslich per E-Mail) oder eine mündliche Vereinbarung getroffen wird, sofern dies sachlich und im Einzelfall angemessen ist.
Die ausdrückliche oder stillschweigende Beauftragung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Kunden gilt ebenfalls als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Änderungen oder Ergänzungen zum Umfang, zur Dauer oder zur Art der vereinbarten Dienstleistungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
4. Verantwortlichkeiten der Parteien
Die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Partei ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis sowie aus allen anwendbaren Dokumenten, einschliesslich – aber nicht beschränkt auf – Leistungsvereinbarungen, Prozessrichtlinien und damit verbundene Anweisungen.
Jede Partei verpflichtet sich, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten fachgerecht, fristgerecht und in kooperativer Weise zu erfüllen, im Einklang mit dem Zweck und dem Umfang der vereinbarten Dienstleistungen.
5. Wesen und Abgrenzung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen von LHP – einschliesslich Coaching, Supervision, Mentoring, Training und kommerzieller Mediation – dienen der Förderung selbstbestimmter persönlicher, beruflicher und organisationaler Entwicklung sowie der freiwilligen Beilegung wirtschaftsbezogener Streitigkeiten.
Die Dienstleistungen stellen keinen Ersatz für Therapie, psychologische oder medizinische Behandlung und keine rechts-, finanz- oder gesundheitsbezogene Fachberatung durch entsprechend qualifizierte Berufsgruppen dar. Es erfolgen weder Diagnosen noch Erfolgszusicherungen; Garantien werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Klient verbleibt jederzeit in seiner Selbstverantwortung und trägt die alleinige Verantwortung für eigene Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen. LHP kann den Klienten – sofern angezeigt – zur Hinzuziehung geeigneter Fachpersonen ermutigen oder die Dienstleistung unterbrechen bzw. beenden, wenn das Anliegen den vereinbarten Leistungsrahmen übersteigt oder die erforderliche Unparteilichkeit nicht mehr gewahrt werden kann.
6. Einsatz von assoziierten Fachpersonen und Subunternehmern
LHP ist berechtigt, qualifizierte assoziierte Fachpersonen oder Subunternehmer mit der Unterstützung oder Durchführung der Dienstleistungen zu beauftragen, sofern der Kunde im Voraus darüber informiert wurde und dem Einsatz zustimmt.
LHP bleibt dabei stets vollumfänglich verantwortlich für die Qualität und das Ergebnis der Dienstleistungen und stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Dritten die Bedingungen dieses Vertragsverhältnisses einhalten – insbesondere in Bezug auf Vertraulichkeit, professionelle Standards und Datenschutz.
7. Absagen und Terminverschiebungen
Gespräche oder vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Mitteilung behält sich LHP das Recht vor, den vollen Betrag in Rechnung zu stellen – es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, wie ein Notfall oder technische Probleme ausserhalb des Einflussbereichs des Kunden.
8. Honorare, Reisekosten, Mehrwertsteuer und Zahlungen
8.1 Honorare
Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertragsverhältnis vereinbarten Honorare gemäss den dort festgelegten Bedingungen zu bezahlen.
8.2 Reisekosten
Reisekosten sind nicht in den vereinbarten Honoraren enthalten und werden – sofern anwendbar – zusätzlich in Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere:
- Reisekosten: Öffentliche Verkehrsmittel (z. Zug, Tram, Bus), Flugtickets und Mietwagen, jeweils zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Administrationspauschale von 10 %.
- Privatfahrten: CHF 0.80 pro Kilometer.
- Unterkunft: Zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Administrationspauschale.
- Verpflegung: Zum Selbstkostenpreis.
- Sonstige Auslagen: Zum Beispiel Visagebühren oder Wäschekosten; abgerechnet zum effektiven Aufwand. Bei erhöhtem administrativem Aufwand kann zusätzlich eine Administrationspauschale von 10 % erhoben werden.
- Reisezeit: Reisedauer während der regulären Bürozeiten wird zum im Vertragsverhältnis vereinbarten durchschnittlichen Stundensatz verrechnet. Für Reisen ausserhalb der Bürozeiten oder mit erheblichem Zusatzaufwand gelten die vorgängig mit dem Kunden abgestimmte Sätze.
Wenn möglich, werden die voraussichtlichen Reisekosten im Voraus mit dem Kunden kommuniziert und abgestimmt.
8.3 Mehrwertsteuer
Alle Honorare und Entgelte verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese wird – sofern anwendbar – zusätzlich gemäss den geltenden Bestimmungen des Schweizer Steuerrechts in Rechnung gestellt.
8.4 Zahlungen
Sofern nicht anders vereinbart, wird 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug behält sich LHP das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben und die Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Anhaltender Zahlungsverzug kann als wesentliche Vertragsverletzung gewertet werden.
9. Geistiges Eigentum
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellten Inhalte – insbesondere Unterlagen, Modelle, Werkzeuge und individuell erstellter Materialien – im ausschliesslichen Eigentum von LHP oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht zur internen Verwendung der bereitgestellten Materialien, ausschliesslich im Rahmen und für die Zwecke der vereinbarten Dienstleistungen.
Jegliche unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung – ganz oder teilweise – ist untersagt und kann zu rechtlichen Schritten führen, einschliesslich Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen.
Der Kunde verpflichtet sich, LHP unverzüglich über jede vermutete unbefugte Nutzung oder Verletzung von Schutzrechten zu informieren.
10. Gewährleistung und Haftung
LHP gibt keine Garantien oder Zusicherungen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – hinsichtlich bestimmter Ergebnisse, Wirkungen oder Erfolge der angebotenen Dienstleistungen.
LHP haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von LHP im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist auf die vom Kunden bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung tatsächlich bezahlten Honorare begrenzt.
11. Haftungsfreistellung
Der Kunde anerkennt, dass sämtliche von LHP erbrachten Dienstleistungen auf dem Prinzip der Selbstbestimmung beruhen. Er trägt daher die alleinige Verantwortung für alle daraus resultierenden Entscheidungen, Handlungen und Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Dienstleistungen.
Der Kunde verpflichtet sich, LHP sowie deren Organe, Mitarbeitende, Beauftragte und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus resultierenden Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) freizustellen, sofern diese im Zusammenhang mit der Nutzung oder unsachgemässen Verwendung der Dienstleistungen oder der bereitgestellten Materialien durch den Kunden entstehen – es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LHP.
12. Berufliche und ethische Standards
LHP erbringt ihre Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den berufsethischen Richtlinien der International Coaching Federation (ICF), des European Mentoring and Coaching Council (EMCC) sowie der Coaching Supervision Academy (CSA).
Für Mediationsdienstleistungen orientiert sich LHP an den Grundsätzen und Standards des Europäischen Verhaltenskodex für Mediator:innen, des International Mediation Institute (IMI) und des CEDR Model Mediation Procedure, sofern nicht anders vereinbart.
Diese Standards stellen zwar kein gesetzliches Recht dar (Soft Law), bilden jedoch einen verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, soweit sie in die Erbringung und Steuerung der Dienstleistungen einbezogen sind. Sie leiten das berufliche Handeln von LHP insbesondere im Hinblick auf Vertraulichkeit, professionelle Abgrenzung, Unparteilichkeit, Wohl von Klienten und kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung.
13. Vertraulichkeit
Alle Informationen, die der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses offenlegt – sei es mündlich, schriftlich oder auf andere Weise –, werden von LHP vertraulich behandelt. Eine Weitergabe solcher Informationen erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.
Dieses Vertraulichkeitsversprechen begründet kein gesetzliches Berufsgeheimnis im Sinne reglementierter Berufe wie z. B. der Rechts- oder Gesundheitsberufe.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen,
a) die LHP bereits rechtmässig besessen hat,
b) die allgemein bekannt oder ohne Verschulden von LHP öffentlich zugänglich geworden sind,
c) die LHP von Dritten rechtmässig erhalten hat,
d) die von LHP unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Kunden entwickelt wurden, oder
e) die aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften offengelegt werden müssen.
LHP behält sich zudem das Recht vor, Informationen weiterzugeben,
f) wenn ein begründeter Verdacht auf unmittelbare Gefahr für den Kunden oder Dritte besteht,
g) wenn illegale Aktivitäten betroffen sind, oder
h) für Zwecke der beruflichen Entwicklung, Zertifizierung oder Akkreditierung der Mitarbeitenden, im Einklang mit der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von LHP.
Zur Klarstellung: Diese Vertraulichkeitsklausel geht der Datenschutzerklärung von LHP im Falle eines Widerspruchs vor und ersetzt diese insoweit.
Erfolgt eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ethischer Richtlinien, liegt es im Ermessen von LHP, welche Informationen in welchem Umfang an die zuständigen Stellen oder Behörden weitergegeben werden.
14. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einer natürlichen Person („betroffene Person“) erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von LHP, welche Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses ist.
Dazu gehört insbesondere die Datenverarbeitung, die notwendig ist für die Erbringung der Dienstleistungen, die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, die berufliche Akkreditierung, Qualitätssicherung oder – sofern anwendbar – Marketingkommunikation auf Basis der vorherigen Einwilligung der betroffenen Person.
15. Vollendung und Auflösung des Auftragsverhältnisses
Das Auftragsverhältnis gilt als vollendet, sobald beide Parteien ihre vertraglichen Obligationen vollumfänglich erfüllt haben.
Beide Parteien können das Auftragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich (einschliesslich per E-Mail) auflösen. Die Auflösung wird mit Eingang der Mitteilung bei der jeweils anderen Partei wirksam.
Die Auflösung entbindet den Kunden bzw. Sponsor nicht von bestehenden Zahlungspflichten. Vorausbezahlte Honorare für nicht erbrachte Dienstleistungen werden abzüglich einer Bearbeitungs- und Servicepauschale von 10 % zurückerstattet.
Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz sowie zur Datenschutzerklärung bleiben auch nach Vollendung oder Auflösung des Auftragsverhältnisses in Kraft.
16. Gesamte Vereinbarung
Dieses Vertragsverhältnis stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen, Vereinbarungen oder Mitteilungen – ob schriftlich oder mündlich –, die sich auf den gleichen Gegenstand beziehen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet oder ausdrücklich bestätigt werden.
17. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Arbeitskonflikte, zivile Unruhen, behördliche Massnahmen oder Ausfälle in der Kommunikations- oder Energieversorgung.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren, angemessene Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und die Leistung so bald wie zumutbar wieder aufzunehmen.
Verpflichtungen, die von höherer Gewalt betroffen sind, gelten für die Dauer des Ereignisses als ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, ohne über die bis dahin erbrachten Leistungen hinausgehende Verpflichtungen.
18. Mediation als Voraussetzung für rechtliche Schritte
Bevor eine der Parteien gerichtliche oder schiedsgerichtliche Schritte einleitet, verpflichten sich die Parteien, eine aus dem Vertragsverhältnis entstandene Streitigkeit nach Treu und Glauben im Wege der Mediation beizulegen.
Die Parteien benennen gemeinsam einen unabhängigen, akkreditierten Mediator, der entweder im IMI-Register (International Mediation Institute) eingetragen ist oder gemäss dem CEDR Model Mediation Procedure bestellt wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wird innerhalb von 14 Tagen nach schriftlichem Antrag auf Mediation keine Einigung über die Person des Mediators erzielt, kann jede Partei IMI oder CEDR ersuchen, einen geeigneten Mediator zu benennen.
Die Mediation beginnt innerhalb von 30 Tagen nach der Benennung und wird innert 60 Tagen abgeschlossen, sofern keine einvernehmliche Verlängerung erfolgt. Die Mediation wird in englischer oder deutscher Sprache online oder an einem neutralen, gemeinsam bestimmten Ort durchgeführt. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten; die Mediationskosten werden zu gleichen Teilen getragen.
Die Teilnahme an der Mediation ist eine verbindliche Voraussetzung (Condition Precedent) für gerichtliche oder schiedsgerichtliche Schritte, es sei denn, es wird ein sofortiger Rechtsschutz (z. B. in Form einer superprovisorischen Verfügung) benötigt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Vertragsverhältnis untersteht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
Für Kunden, die in geschäftlicher oder beruflicher Eigenschaft handeln (B2B), ist ausschliesslicher Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz von LHP in Uster, Schweiz. LHP behält sich das Recht vor, Klagen auch am Sitz des Kunden zu erheben, soweit gesetzlich zulässig.
Für private Kunden, die als Verbraucher (B2C) handeln, gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
For private Clients acting as consumers (B2C), mandatory legal provisions regarding applicable law and jurisdiction shall apply.
20. Fortbestehen einzelner Bestimmungen
Alle Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses, die ihrer Natur nach über die Beendigung oder Erfüllung des Vertrags hinaus gelten sollen – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Regelungen zur Vertraulichkeit, zum geistigen Eigentum, zur Haftungsfreistellung, zur Haftungsbeschränkung, zum anwendbaren Recht sowie zur Datenschutzerklärung – bleiben weiterhin vollumfänglich in Kraft.
21. Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses oder Teile davon gemäss einer anwendbaren Rechtsvorschrift oder Regelung für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, so hat diese Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf den verbleibenden Teil dieses Vertragsverhältnisses, der in vollem Umfang weiterhin Gültigkeit behält. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht so weit wie möglich entspricht.
22. Anwendbare Sprache
Das Vertragsverhältnis wird entweder in Englisch oder Deutsch durchgeführt, je nach Vereinbarung der Parteien. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines damit verbundenen Vertrags hat die englische Version Vorrang.